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23.04.2018, 16:00 Uhr
Gutachtenkritik
Kritische Durchsicht einer gutachterlichen Stellungnahme
 

Dr. rer. nat. Philipp Lengsfeld, MdB (18. WP, 2013-2017)

Keine Hinweise, dass Dritten Nachteile zugefügt wurden;

Außer Kaffee und Zigaretten keine Vorteile

Der Fall ‚IM Victoria’: Kritische Durchsicht der ‚Zusammenfassenden gutachterlichen Stellungnahme‘ von Adjungeretprofessor Dr. Helmut Müller-Enbergs

 

Vollständig überarbeitete Version April 2018

Motivation und Vorgeschichte


 

Auf den Seiten der Amadeu-Antonio-Stiftung findet man unter der Kurzbiografie der Vorsitzenden Anetta Kahane einen Link zu einem auf den Stiftungsseiten ‚unabhängiges Gutachten[1] genannten Dokument, welches der Autor, Adjungeretprofessor Dr. Helmut Müller-Enbergs, ein renommierter Historiker und MfS-Experte, verfasst hat. Die Seiten der Amadeu-Antonio-Stiftung verweisen darauf, dass diese 2014 verfasste zusammenfassende gutachterliche Stellungnahme (ich werde aus praktischen Gründen diese gelegentlich mit ZGS abkürzen) sich mit Anetta Kahanes informeller Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) (IM Victoria) beschäftigt und ‚detaillierte Informationen über ihre (gemeint ist Anetta Kahanes) Kooperation und eine Bewertung der Folgen‘ enthält (Link siehe Quellen).

In verkürzter Form wird der Kernpunkt der zusammenfassenden gutachterlichen Stellungnahme gerne so zusammengefasst, wie es z.B. Hanna Spanhel, am 26. April 2016 in der Süddeutschen Zeitung gemacht hat: ‚Es gebe keinen Hinweis darauf, dass Kahane Dritten Schaden zugefügt habe, heißt es in einem Gutachten von Helmut Müller-Enbergs‘ (vollständiger Artikel als Quelle im Anhang).

In meiner Zeit als CDU-Bundestagsabgeordneter für Berlin-Mitte in der 18. Wahlperiode habe ich mich aus mehreren Gründen für diesen Vorgang interessiert. Eine umstrittene Anti-‚Hatespeech’-Kampagne der vom BMFSJ (in der 18. Wahlperiode SPD geführt) geförderten Amadeu-Antonio-Stiftung, die Teilnahme an einer vom BMJV (in der 18. Wahlperiode ebenfalls SPD geführt) gegründeten Taskforce zum ‚Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet‘ und die Diskussionen um das damals geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzwerkDG) haben die Wellen in den sozialen Medien hochschlagen lassen. Die Stiftungsvorsitzende Anetta Kahane und ihre Geschichte spielten dabei oft eine herausgehobene Rolle. Insbesondere wurde in den Diskussionen die IM Tätigkeit von Annetta Kahane als ‚Victoria‘ politisch in den Kontext der oben genannten Aktivitäten gestellt. Anfänglich war ich als Erinnerungspolitiker mit starker eigener DDR-Prägung durchaus geneigt, im Falle von Anetta Kahanes IM Tätigkeit von einer lässlichen Jugendsünde einer Studentin auszugehen, die über 25 Jahre nach Ende der DDR-Diktatur nicht überbewertet werden sollte. Andererseits war ich aber durch mediale Meldungen - wie z.B. die oben aus der SZ zitierte - angeregt, mir das in Rede stehende ‚Gutachten‘ genauer anzusehen, denn eine Aussage, die man so lesen konnte, dass Anetta Kahane als IM Victoria niemanden geschadet habe, erinnerte doch stark an die Standardausreden enttarnter IM, über die ich mich immer geärgert habe und die ich immer als politisch, historisch und auch menschlich falsch empfunden habe. Schließlich habe ich beruflich und auch durch meine Verantwortung in der 18. Wahlperiode für den Bereich Technikfolgenabschätzung ein starkes Interesse an und eine gewisse Routine in der Analyse und kritischen Durchsicht von Gutachten.

So entstand diese Arbeit.

Eine erste Version meiner Kritik, die ich ohne Kontakt zu Dr. Müller-Enbergs verfasst hatte, veröffentlichte ich im September 2016 auf meiner Homepage. Einige berechtigte Hinweise und Kritiken von Dr. Müller-Enbergs führten zu einer überarbeiteten Version, die ich in einem ersetzenden Update im Januar 2017 veröffentlicht habe. Dabei habe ich meine ursprüngliche Einschätzung in einem zentralen Punkt revidiert.

Nach weiteren Interaktionen diesmal mit Anetta Kahane direkt und auch auf Grund anderer Prioritäten (innerparteilicher Kampf um die Wiedernominierung) habe ich dieses, noch mal leicht modifizierte, Update schließlich von meiner Homepage genommen und das Projekt zunächst ruhen lassen.

Der Vorgang war mir aber immer wichtig und so habe ich Anfang dieses Jahres das Projekt in Angriff genommen, meine Kritik erneut der Öffentlichkeit zur Diskussion und Bewertung zu stellen. Das Ergebnis liegt hiermit vor. Die kritische Durchsicht orientiert sich dabei grob an der Struktur der zusammenfassenden gutachterlichen Stellungnahme. Es handelt sich um eine erneut gründlich überarbeitete Version, die inhaltlich zwar auf den Vorversionen aufbaut, aber letztlich eine neue, eigenständige Veröffentlichung darstellt.

Hier finden Sie die eigentliche Kritik.



[1] Direkte wörtliche Zitate aus den jeweilig benannten Quellen kennzeichne ich im Text folgendermaßen ‚direktes, wörtliches Zitat‘

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